Brandschutzsanierung von Bestandsgebäuden

Baulicher Brandschutz muss nicht nur im Ernstfall Leben retten, sondern immer auch vorbeugend sein. Im Neubau können alle brandschutzrechtlichen Aspekte von vorneherein sinnvoll eingeplant werden. Wenn es aber um ein Bestandsgebäude geht, stehen Planer und Nutzer mitunter vor großen Herausforderungen. Denn es haben sich über die Jahre sowohl technische wie auch gesetzliche Rahmenbedingungen verändert.

Brandschutzsanierungen von Bestandsgebäuden sind immer individuell, denn jedes Gebäude ist anders. Unsere Arbeit beginnt demnach immer mit einer sehr gründlichen Bestandsaufnahme.

Zunächst überprüfen wir die baurechtlichen Grundlagen der Gebäude durch die Architekten und Ingenieure. Wir sichten die Bestandssituation und arbeiten uns unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen ein:

Welche brandschutz- und sicherheitstechnischen Maßnahmen wurden in den Baugenehmigungen gefordert?
Wurden Gebäude umgenutzt? Und gibt es neue baurechtliche Anforderungen?
Wurden baurechtsrelevante Veränderungen vorgenommen?
Wurden Anlagen installiert, die über die Forderungen der Baugenehmigungen hinausgehen?
Sind lufttechnische Anlagen im Bestand, die asbesthaltige Brandschutzklappen enthalten?

Unsere Bauleiter TGA nehmen eine Bestandsaufnahme „Brandschutz“ in den einzelnen Gebäuden vor. Wir überprüfen Brandschutzmängel auf Basis der Sachverständigenberichte. Wir arbeiten bereits seit Jahren mit den Sachverständigen zusammen und können auf Nachfrage gern Empfehlungen aussprechen. Unabhängig davon überprüfen wir zusätzlich Brandschutzmängel (TGA und Bau) in den Gebäuden und erstellen eine ausführliche Dokumentation. Damit schaffen wir für Sie eine solide Grundlage für die Brandschutzsanierung.

In Bestandsgebäuden, die vor 1990 fertiggestellt wurden, ist damit zu rechnen, dass noch Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Dichtungen verbaut sind. Diese dürfen nicht oder nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand gewartet und geprüft werden. Da aber nicht regelmäßig geprüfte Brandschutzklappen einen Mangel in Sinne des Bauordnungsrechts darstellen, müssen die betroffenen Lüftungs- und Klimaanlagen stillgelegt werden und dürfen nicht mehr weiter betrieben werden. Wir können Sie bei der Überprüfung Ihrer Anlagen auf asbesthaltige Brandschutzklappen unterstützen.

Bestandsaufnahme, Probenahme und -auswertung, Erstellung von Sanierungskonzepten, die auf Ihre Bedürfnisse (z. B. Sanierung im laufenden Betrieb) zugeschnitten sind, und die Überwachung der Sanierung und Abnahme – brendel Consulting bietet Ihnen in diesem Bereich alles aus einer Hand.

In Lufttechnischen Anlagen im Bestand gibt es noch viele asbesthaltige Brandschutzklappen. Gemäß den Angaben eines namhaften Herstellers sind in Brandschutzklappen Baujahr 1974 – 1981 das Absperrklappenblatt, die Anschlagdichtung und die Flachdichtung sowie Baujahr 1981 – 1988 die Anschlagdichtung asbesthaltig.

Nach Aussage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – Ausschuss für Gefahrstoffe sind Prüf- und Wartungstätigkeiten, die an asbesthaltigen Brandschutzklappen regelmäßig durchgeführt werden, Instandhaltungsarbeiten im Sinne der Nummer 2.3 der TRGS 519.

Gemäß der LV 45 (Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung) hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheit (LASI) mit Fassung Oktober 2018 u. a. ausgeführt, dass
1. für die Prüfung von asbesthaltigen Brandschutzklappen eine Anzeigepflicht besteht und eine Sachkunde nach Anlage 4 Teil C der TRGS 519 nachzuweisen ist
und 2. für Räume, in die durch die Luftauslässe Asbestfasern im Rahmen der Wartung eindringen können, Freimessungen erforderlich sind.

Im Bereich Brandschutz und Brandschutzsanierung von Bestandsgebäuden hat brendel Consulting eine über viele Jahre nachgewiesene hohe Expertise. Für unterschiedliche Gebäudearten wie z. B. Bürogebäude, Krankenhäuser, Messehallen und Industriegebäude und auch für die Anforderungen an den Ausbau. Mit brendel Consulting haben Sie erfahrene Bauleiter, die jede Schnittstellenproblematik kennen und erfolgreich lösen.

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Jürgen Schecher
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